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Skippertipps - Viele offene Fragen
Skippertipps - Viele offene Fragen

SKIPPERTIPPS: FAQ

Was ihr uns fragt

Ob Anfänger oder alter Charterhase: Vor oder während des Törns tauchen immer wieder Fragen auf. Einige davon haben sich als Dauerbrenner erwiesen, andere sind speziellerer Natur. Wir haben die Antworten auf die meistgestellten Fragen nun einmal schriftlich formuliert.

Ich habe gebucht – wie geht es nun weiter?
Nachdem wir von euch die Buchung erhalten haben (entweder per FAX, per Mail oder direkt online), bekommt ihr von uns eine Buchungsbestätigung nebst Rechnung und den Unterlagen für die zusätzlichen Versicherungen. Aus diesen Unterlagen entnehmt ihr alle Details, wie z.B. Zahlungstermine oder gebuchte Extras. Innerhalb von 10 Tagen nach Buchung ist die erste Zahlung fällig. Sobald diese bei uns eingegangen ist, kann nichts mehr dazwischen kommen. Nach der Restzahlung erhaltet ihr von uns einen Voucher, der alle Details zur Übernahme des Schiffes enthält. Diesen müsst ihr in der Basis vorlegen.

Welche Scheine sind Voraussetzung, um ein Schiff zu chartern?
Das hängt vom Revier ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist in den meisten Ländern der SBS, also den Sportboot-Führerschein See. Darüber hinaus verlangen viele Vercharterer noch den SKS oder BR-Schein. Zusätzlich kann es landesspezifische Vorschriften geben. Zum Beispiel verlangt Kroatien den Funkschein, Griechenland eine zweite Lizenz an Bord. Im Gegensatz dazu gibt es Reviere, in denen gar kein Schein vorgeschrieben ist. Dazu zählen Australien sowie bis zu einer bestimmten Bootsgröße Hollands Binnengewässer (außer IJsselmeer) und Teile Brandenburgs.

Warum muss ich bereits kurz nach der Buchung einen Teil der Chartergebühr zahlen?
Diese Anzahlung ist branchenüblich. Das Geld behalten nicht wir als Agentur, sondern wir leiten es gleich an den Vercharterer weiter. Der nimmt diese Anzahlung als Sicherheit, dass ihr auch tatsächlich zum vereinbarten Zeitpunkt kommt. Schließlich hat er die Yacht für Euch reserviert.

Kann ich von einer Buchung wieder zurücktreten?
In der Regel nicht. Eine Buchung ist ein gültiger Vertrag. Wenn ihr krank werdet oder es euch schlicht anders überlegen solltet, sind je nach Zeitpunkt vor vor dem vereinbarten Charterbeginn ein Teil oder - wenn Ihr ganz kurzfristig absagt und die Yacht nicht anderweitig verchartert werden kann - sogar die gesamte Chartergebühr fällig. Vor diesem Risiko schützt euch eine Reiserücktrittsversicherung.

Ist die Versicherung, die ich mit dem Chartervertrag abgeschlossen habe, ausreichend oder sind zusätzliche Versicherungen empfehlenswert?
In der Regel sind alle Charteryachten ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Trotzdem gibt es einige Risiken, die durch die übliche Versicherung nicht abgedeckt sind. In Erwägung ziehen sollte man eine Reiserücktrittsversicherung, eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung und eine Kautionsversicherung. Näheres findet ihr unter der Rubrik Versicherungen

Kann ich die Endreinigung nicht selbst machen und mir das Geld sparen?
Leider nein. Obwohl es bestimmt Kunden gibt, die das Schiff gründlich reinigen und tiptop hinterlassen würden – die Regel ist das nicht. Und mal ehrlich: wenn ihr als nachfolgende Crew schon ungeduldig am Steg auf Euer Schiff wartet - möchtet ihr ein nur oberflächlich geputztes Schiff übernehmen? Sicher nicht. Stattdessen noch ein paar Stunden warten, bis eine noch spontan organisierte Putzkolonne übers Schiff geschickt wurde? Auch nicht.

Welche Nebenkosten kommen neben dem reinen Charterpreis noch auf mich zu?
Das ist je nach Vercharterer, Schiff und Revier unterschiedlich. Obligatorisches Extra ist die Endreinigung. Ausstattung wie Bettwäsche, Handtücher oder ein Dinghy-Außenborder sind zum Teil im Charterpreis enthalten, zum Teil als wählbare Extras separat zu zahlen. Auch fällt in manchen Ländern ein Permit oder Transitlog an, das der Vercharterer per Gesetz erheben und an den Staat abführen muss. All das könnt ihr dem jeweiligen Angebot entnehmen oder bei uns im Einzelfall erfragen. Deshalb bei Preisvergleichen verschiedener Anbieter: immer den Endpreis vergleichen, nicht nur den reinen Charterpreis für die Yacht.

Wie wird die Kaution hinterlegt?
Üblicherweise per Kreditkarte. Dabei wird der Kautionsbetrag lediglich reserviert, nicht abgebucht. Wenn das Schiff dann ohne Probleme zurückgebracht wird, macht der Vercharterer die Reservierung einfach wieder rückgängig. Akzeptiert werden normalerweise alle gängigen Kreditkarten, z.B. Visa oder Euro-Card.

Mein Schiff steht nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung. Wie lange muss ich warten?
Das steht im Chartervertrag. Wenn der Vercharterer euch kein anderes, gleichwertiges Schiff zur Verfügung stellen kann: üblicherweise 24 bis 48 Stunden. Erst danach könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten. Umgekehrt gilt natürlich: ihr müsst euer Schiff pünktlich zurückgeben. Wenn nicht, kann es teuer werden. Ungünstiges Wetter wird als Ausrede nicht akzeptiert!

Bei der Übergabe stelle ich Mängel fest. Was nun?
Im Übergabeprotokoll festhalten und mit dem Vercharterer besprechen. In den meisten Fällen wird er sie umgehend beseitigen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, kann man bei gravierenden Mängeln mit dem Vercharterer über einen Ausgleich verhandeln (z.B. Endreinigung umsonst etc.). Doch bitte nicht zu kleinlich sein: wegen Kratzern im Teak-Deck, einem fehlenden Teller oder auch einem defekten CD-Player sollte man nicht anfangen, über Minderung zu diskutieren.

Kontakt

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